In Vorbereitung auf die EU-Verordnung 536/2014 sollen die Bewertungsverfahren der Ethikkommissionen stärker harmonisiert werden. Hierbei ergeben sich Änderungen insbesondere in Bezug auf die Qualifikationsnachweise für Prüfer und Stellvertreter in klinischen Prüfungen nach AMG und Hauptprüfern in Prüfungen nach MPG.
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