Gebühren & Finanzierung
GEBÜHREN
Als postgraduales, weiterbildendes Studienangebot ist der Master of Science in Clinical Research & Translational Medicine gebührenpflichtig. Die Studiengebühr pro Semester beträgt 4.625 EUR. Das gesamte viersemestrige Studium kostet 18.500 EUR. (Stand Sommersemester 2023)
In den Studiengebühren sind folgende Leistungen enthalten:
- Lehrprogramm zu den Präsenzphasen
- Präsenz- und E-Learning-Unterlagen
- Prüfungen
- Begutachtung der Masterarbeit
- Zugang zu den elektronischen E-Learning-Modulen des Studiengangs, die auf der Moodle-Plattform der Universität Leipzig bereitgestellt werden
Zusätzlich fällt ein Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 255,50 EUR (SoSe2023) an. Darin enthalten ist ein Nahverkehrsticket des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV). Eine Übersicht über das MDV-Gebiet gibt es auf der Seite des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes. Ein Faltblatt des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes bietet alle Infos rund um das MDV-Vollticket.
FÖRDER- und FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
Einige Bundesländer unterstützen mit temporären Förderprogrammen Arbeitnehmer bei der Finanzierung einer Weiterbildung. Die Förderungen reichen von 500 € bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Bundesland, da die meisten Angebote vergleichsweise kurze Laufzeiten haben. Einen aktuellen Überblick gibt die Stiftung Warentest im Heft "Weiterbildung finanzieren" (2018). Für Sachsen bietet auch die Internetseite Bildungsmarkt-Sachsen.de Informationen zur Weiterbildungsfinanzierung.
Mögliche Finanzierungshilfen:
- Deutschlandstipendium
- Bildungspraemienprogramm BMBF
- Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
- Studienkredit-Test 2020 des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung)
BEZAHLTER BILDUNGSURLAUB
In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Dafür muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bestimmte Zahl von Tagen (meist 5) freigeben, damit sie an einer Weiterbildung teilnehmen können, auch wenn sein Unternehmen keinen direkten Nutzen davon hat. Der Arbeitnehmer muss den Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragen. Bildungsurlaub ist bislang in dreizehn Bundesländern geregelt. In Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Die aktuellen Regierungen in Thüringen und Baden-Württemberg haben allerdings die Absicht bekundet, Bildungsurlaub einzuführen.
Der M.Sc. ist in einigen Bundesländern (z. B. Berlin) als universitäre Weiterbildung automatisch für den Bildungsurlaub anerkannt. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrem individuellen Fall an. Hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf dem Deutschen Bildungsserver für Weiterbildungskurse.
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Kosten für Fort- oder Weiterbildung können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und so zu einer erheblichen Steuerersparnis beitragen. Dazu gehören:
- Lehrgangsgebühren
- Immatrikulationsgebühren / Semesterbeiträge
- Arbeitsmittel (z.B. Fachliteratur, PC, Büromaterial etc.)
- Fahrtkosten zum Veranstaltungsort
- Verpflegungspauschale
- Übernachtung am Studienort
- Zinsen und Gebühren für Bildungskredite
Weitere Informationen zum Thema Fortbildung und Steuern: