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Aktuelles & Info

Aktuelle Informationen und wichtige Dokumente rund um den Masterstudiengang Clinical Research & Translational Medicine finden Sie im Folgenden. Dazu kommt Wissenswertes für Unternehmen, die am Masterstudium für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter interessiert sind.

TERMINE 2025 für unseren kurzen VIRTUELLEN TAG DER OFFENEN TÜR

Grafik Tag der offenen Tür 2025

Unser digitaler Tag der offenen Tür zum postgradualen und berufsbegleitenden Master of Science Clinical Research & Translational Medicine richtet sich an Interessent:innen, die darüber nachdenken, sich zum nächstmöglichen Termin einzuschreiben.

Seminar in unserem Rittersaal
Bild: ZKS / Max Niemann

Mit dieser Online-Veranstaltung wollen wir Ihnen möglichst umfassend Informationen zu Ablauf und Inhalten des Studiums geben. So werden einigen unserer Dozenten ihre Module präsentieren. Das gibt Interessenten die Gelegenheit, sowohl Einblicke in den Studiengang zu gewinnen, als auch in einem persönlichen Gespräch mit den jeweiligen Dozenten Fragen stellen zu können.

Da unser kurzer digitaler Tag der offenen Tür 2023 sehr gut angenommen wurde, planen wir, einen solchen ebenfalls mehrfach - für das kommende Jahr 2025 anzubieten.

 

Das sind unsere Termine: 

Mittwoch, den 29.01.2025, 19:00-20:15

Samstag, den 12.04.2025, 10:00-11:30

Dienstag, den 17.06.2025, 16:00-17:15

Wir hoffen, dass an diesen unterschiedlichen Tagen und Zeiten für alle Interessenten etwas dabei ist. 

Wenn Sie Interesse haben, schreiben Sie uns bitte formlos an unter E-Mail Adresse. Den Zugangslink zum Tag der offenen Tür und die Agenda schicken wir Ihnen dann zu.

Wer an keinem dieser Termine teilnehmen kann und noch Fragen hat, kann sich gern bei uns melden und einen Termin für ein Telefonat oder ein Gespräch per zoom vereinbaren. Bitte melden Sie sich dazu ebenfalls formlos unter E-Mail Adresse.

Mehr Informationen zu unserem berufsbegleitenden Masterstudiengang finden Sie hier.

 

Master-Studiengang
Bild: i-stock by getty images / William_Potter

Start einer neuen Matrikel des Masterstudiengangs Clinical Research & Translational Medicine

Der nächste Durchgang des berufsbegleitenden Masterprogramms M.Sc. Clinical Research & Translational Medicine, unsere 8. Matrikel, startet im Oktober 2025. Mediziner und Natur-/Lebenswissenschaftler, die sich für den weiterbildenden Studiengang interessieren, können ab dem 05.05.2025 über das AlmaWeb Portal der Universität Leipzig einen Antrag auf Einschreibung stellen.

Für weitere Informationen zum Studiengang treffen Sie uns zu unserem digitalen Tag der offenen Tür oder kontaktieren Sie bitte:

Dr. Wolf Oehrl, Akademischer Direktor
Tel.: 0341 - 97 16283
E-Mail: E-Mail Adresse

INFO-FALTBLATT ZUM STUDIENGANG

  • Infofaltblatt zum Berufsbegleitenden Master of Science in Clinical Research & Translational Medicine

ORDNUNGEN UND MODULBESCHREIBUNGEN

INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN

Sie denken darüber nach, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens bei der Teilnahme an dem Studiengang "Clinical Research &Translational Medizin" zu unterstützen? Hier erhalten Sie Informationen zu den Vorteilen für Ihr Unternehmen sowie Hinweise zur Organisation der Maßnahme.

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Wolf Oehrl, Akademischer Direktor
Tel.: 0341 - 9716283
E-Mail: E-Mail Adresse

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich klinische Forschung

  • mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Medizin, Veterinärmedizin oder einem naturwissenschaftlichen oder lebenswissenschaftlichen Fach und mit Interesse und Potenzial für eine akademische Weiterbildung
  • mit einem fachfremden Hochschulabschluss, die einen ihrem Arbeitsfeld entsprechenden wissenschaftlichen Abschluss anstreben

Organisation - Studium mit hoher Flexibilität:

  • Die Regelstudienzeit für den Studiengang umfasst zwei Jahre.
  • Die Präsenzzeit in Leipzig ist auf maximal einmal pro Monat (Freitag-Sonntag) beschränkt
  • Wöchentlich fallen etwa 10-15 Stunden Selbststudium an.
  • Das Selbststudium wird durch E-Learning unterstützt.
  • Alle Seminare werden als Video-Mitschnitt zur Verfügung gestellt.
  • Die Module können auch einzeln gebucht und zur individuellen Weiterbildung genutzt werden.

Was ist zu beachten?

Erfahrungsgemäß lassen sich die Präsenzphasen gut mit der Berufstätigkeit vereinbaren. Trotzdem sollte im Vorfeld Folgendes geprüft werden:

  • Können Arbeitszeit und Arbeitsumfang im Unternehmen mit den Studiengegebenheiten in Einklang gebracht werden?
  • Können Sie gegebenenfalls dem/der Studierenden eine bedarfsgerechte Unterstützung anbieten (z.B. Flexibilisierung von Arbeitszeit und -umfang, Freistellungsmöglichkeiten)
  • Hat die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter ausreichend Freiraum, sich auch außerhalb der Arbeitszeit in das Studium einzubringen?

Kontinuierlicher Wissensaustausch und Stärkung der Innovationskraft

Die Verzahnung von Hochschule und Unternehmen fördert einen regen Austausch zwischen Theorie und Praxis über Ihre berufsbegleitend Studierenden.

  • Neue wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem Hochschulsektor werden ins Unternehmen übertragen und fördern dessen Innovationskraft.
  • Zudem erhalten die Studierenden in unserem Studiengang die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen interessante Themenstellungen direkt in Lehrveranstaltungen oder Abschlussarbeiten einzubringen und zu bearbeiten, aus deren Resultaten Ihr Unternehmen neue Impulse gewinnen kann.
  • Nicht zuletzt können Sie Geschäftskontakte im akademischen Umfeld knüpfen.

Multiplikatoreffekt

Der Studiengang bietet aktuelles Wissen zu neuen wissenschaftlichen Entwicklungen und den gesetzlichen Regularien in der klinischen Forschung.

  • Durch einen internen Wissenstransfer der Erkenntnisse, die Ihr Unternehmen über Ihre berufsbegleitend Studierenden gewinnt, kann Ihren übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neues Wissen vermittelt werden.
  • Dies spart im Vergleich zu externen Schulungen Zeit und Kosten.

Sicherung Ihres Führungskräftenachwuchses

  • Der Studiengang bietet für Ihr Unternehmen eine gute Möglichkeit, hochqualifizierte und leistungsbereite Fachkräfte aus der eigenen Belegschaft zu gewinnen.
  • Sie steigern damit Ihre Unabhängigkeit vom unternehmensexternen Arbeitsmarkt bei akademisch Qualifizierten.
  • Gleichzeitig binden Sie hochqualifiziertes Personal an Ihr Unternehmen.

Stärkung Ihres Arbeitgeber-Images nach innen und außen

Mit dem Angebot, in Ihrem Unternehmen ein berufsbegleitendes Studium zu durchlaufen, können Sie aktiv
ein positives Unternehmensimage aufbauen bzw.verstärken.

  • Denn die durch eine solche Studienmöglichkeit von Ihnen geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie im Kreis ihrer Kommilitonen und Dozenten als einen potenziell interessanten Arbeitgeber vorstellen, der sich für die Belange seiner Beschäftigten einsetzt.
  • Und auch intern wird seitens der Belegschaft ein solches Engagement positiv gesehen.

Geringere Fehlbesetzungsquote

Wenn Sie bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ihren eigenen Reihen fortbilden,

  • verringern Sie die Wahrscheinlichkeit, eine Stelle mit unbekannten Nachwuchskräften fehlzubesetzen
  • und vermeiden damit verbundene Kosten.

Eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Ihre Beschäftigten berufsbegleitend ein Studium aufnehmen können, ist die Sicherstellung der Finanzierung bzw. Finanzierbarkeit des Studiums. Da die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten in der Regel auch im Interesse des Unternehmens liegt, ist es üblich, dass sich Unternehmen an der Finanzierung des Studiums beteiligen.

Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung des Studierenden durch das Unternehmen:

  • die Zahlung eines regelmäßigen festen Betrags pro Jahr oder Semester,
  • die Übernahme einzelner anfallender Kosten wie Studiengebühren oder Übernachtungskosten
  • die Erstattung von Studienkosten (abhängig vom Studienerfolg)
  • eine Reduzierung der Arbeitszeit bzw. Gewährung von Bildungs- oder Sonderurlaub trotz Beibehaltung des normalen – oder nur geringfügig reduzierten – Gehalts.

Sicherheit für das Unternehmen: Rückzahlungsklausel

Eine Rückzahlungsklausel in der vertraglichen Vereinbarung zu den Arbeits- und Studienkonditionen stellt sicher, dass bei einer vorzeitigen Kündigung eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer die von Ihnen erbrachten Leistungen zur Förderung des Studiums ausgleicht. Eine ähnliche Regelung können Sie für den Fall treffen, dass das berufsbegleitende Studium abgebrochen wird. Bei der Gestaltung der Rückzahlungsvereinbarung ist Folgendes zu beachten:

  • Der Abschluss erfolgt vor Beginn des Studiums.
  • Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss auf Gründe zurückzuführen sein, die in der Verantwortung
    der studierenden Arbeitnehmerin bzw. des studierenden Arbeitnehmers liegen
  • Die Dauer der Vertragsbindung ist abhängig vom zeitlichen Umfang der Weiterbildung. Bei einer Qualifizierungsdauer von zwei Jahren hat sich der Richtwert von maximal fünf Jahren Bindungsdauer durchgesetzt. Bindungsvereinbarungen über diese Zeitspanne hinaus sind in der Regel unwirksam. (Infos laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi)