
Universität Leipzig als Sponsor
Im Rahmen von klinischen Prüfungen am Menschen übernimmt die Universität Leipzig die Funktion des Sponsors, im Sinne von §4 Abs. 24 Arzneimittelgesetzt (AMG) bzw. §3 Abs. 23 des Medizinproduktegesetzes für Prüfungen, die von Wissenschaftlern der Universität Leipzig initiiert werden (Investigator Initiated Trials; IITs). An der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig wurde ein Verfahren zur Übernahme der Sponsorfunktion durch die Universität und Delegierung der Sponsoraufgaben an den Studienleiter, der am Haus angestellt ist, etabliert.
Sponsorqualitätsmanagement
Zur Sponsorverantwortung in klinischen Prüfungen gehört die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Systemen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle. Ziel ist es, die Einhaltung des Prüfplans, der Prüfarztverträge, der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der GCP-Grundsätze zu gewährleisten und damit die Sicherheit der Patienten und die Glaubwürdigkeit der erhobenen Daten sicher zu stellen. Die Aufgaben im Rahmen einer klinischen Prüfung können durch den Sponsor an Dritte übertragen werden. Da die Gesamtverantwortung für die klinische Prüfung aber beim Sponsor verbleibt, ist dieser verpflichtet zu kontrollieren:
Um den Überwachungspflichten des Sponsors nachzukommen, wurde der Bereich Sponsor-Qualitätsmanagement eingerichtet. Die verantwortliche Mitarbeiterin für das Sponsor-QM ist in das Qualitätsmanagement des ZKS Leipzig eingebunden, um auf die Expertise des ZKS in diesem Bereich zurückgreifen zu können. Eine Weisungsbefugnis durch den Vorstand oder den operativen Lenkungsausschuss des ZKS besteht nicht. Das Sponsor-QM berichtet über das Referat Forschung direkt an die Leitung der Medizinischen Fakultät.
Die Aufgaben des Sponsor-QM umfassen:
Antragsverfahren zur Übernahme der Sponsorfunktion
Die Universität Leipzig übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Funktion des Sponsors für klinische Studien, die von Wissenschaftlern der Universität Leipzig initiiert werden. Die Übernahme der Sponsorfunktion muss durch den Wissenschaftler über das Referat Forschung beantragt werden und setzt eine Pflichtberatung durch das Sponsor-QM voraus.
Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird zwischen der Universität Leipzig und dem Studienleiter eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Hierbei werden die Sponsoraufgaben durch die Universität Leipzig an den Studienleiter delegiert. Der Studienleiter erhält mit dem Abschluss des Vertrages die Vollmacht, den Sponsor im Außenverhältnis zu vertreten (Sponsorbevollmächtigter). Für Verträge erhält der Sponsorbevollmächtigte die Verhandlungs- jedoch keine Abschlussvollmacht. Verträge werden auch weiterhin durch die Universität Leipzig abgeschlossen
Kontakt
Medizinische Fakultät // Referat Forschung
Frau Dr. Kerstin Grätz
Tel.: 0341/9715998
E-Mail: kerstin.graetz@medizin.uni-leipzig.de
Medizinische Fakultät // Zentrum für Klinische Studien Leipzig
Frau Dr. Silke Hauer
Tel.: 0341/97 16260
E-Mail: E-Mail-Adresse
Alle Kurse finden in Leipzig, Härtelstr. 16-18 statt.
Ausschreibung des ZKS Leipzig:
zur Planung und Vorbereitung klinischer Studien